Wer ist verantwortlich beim Bauverein?

Struktur

Wer ist verantwortlich beim Bauverein?

Struktur

Die Organe des Bauvereins

Wie jede Organisation hat auch der Bauverein Schildhof eine klare Aufgabenverteilung.

Im Genossenschaftsgesetz die Anforderungen an die Struktur einer Genossenschaft geregt.

Der Vorstand

ist das Leistungsorgan. Er führt unsere Genossenschaft und ihre Geschäfte nach den Vorgaben von Gesetzen und Satzung und vertritt die Genossenschaft nach außen.

Der Aufsichtsrat

ist das überwachende und beratende Organ. Er bestellt den Vorstand, fördert und überwacht seine Geschäftsführung. Er hat insbesondere den Jahresabschluss zu prüfen und darüber der Vertreterversammlung zu berichten. Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates arbeiten ehrenamtlich.

Die Mitgliederversammlung

findet in der Regel einmal im Jahr statt und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und Satzung bezeichneten Angelegenheiten. U.A. über die Änderung der Satzung, Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates, Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts und berät über den Geschäftsbericht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates, den Bericht über die gesetzliche Prüfung.

Mitgliedschaft

Durch die hohe Nachfrage auf dem Bielefelder Wohnungsmarkt haben wir schon seit langem mehr Mitglieder als verfügbare Wohnungen.

Daher kann bei uns nur Mitglied werden, wer auch bei uns einzieht.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterschriebenen Beitrittserklärung sowie der Zulassung durch den Vorstand.

Auch ist der Erwerb eines Pflichtanteils i.H.v. 200,00 € zzgl. einmaligem Eintrittsgeld von 25,00 € sowie weiterer Genossenschaftsanteile – je nach Wohnungsgröße – erforderlich. Pro Zimmer sind drei Anteile zu erwerben. Z.Z. wird das Geschäftsguthaben mit 4 % Dividende p.a. verzinst.

Weitere Vorteile für unsere Mitglieder: moBiel-Tickets zum Großkundenpreis und viele weitere Vergünstigungen unserer Partner.