über den Bauverein Am Schildhof Bielefeld e.G.

über den Bauverein Am Schildhof Bielefeld e.G.

Grundsätze

Diese Prinzipien zeichnen unsere Genossenschaft aus:

Die Förderung der Mitglieder

Im Jahr 2022 wird der Bauverein 111 Jahre alt! Seit der Gründung eint unsere Mitglieder eine starke Überzeugung: Zusammen erreichen wir mehr, als der Einzelne allein schaffen kann.

Als Genossenschaft sind wir eine Solidargemeinschaft, die wirtschaftlich verantwortlich handelt. Auf diese Weise ermöglichen wir sicheren, attraktiven Wohn- und Lebensraum zu fairen Konditionen.

Deshalb gibt es für die Mitglieder Dauernutzungsverträge auf Lebenszeit – statt Mietverträge. Deshalb gibt es Mieten zu moderaten, angemessenen Preisen. Und deshalb stehen nicht höchst-mögliche Kapitalrenditen im Fokus. Natürlich müssen Genossenschaften auch Gewinne erzielen. Zum Wohle der Mitglieder fließen diese vor allem in Instandhaltung und Modernisierung sowie in die Verbesserung des Wohnumfeldes. So erhalten wir die Attraktivität unseres Wohnungsangebotes.

 

 

Mitglieder sind Kunde und Miteigentümer in einer Person

Als Mitglied vereint man zwei Identitäten und sitzt daher auch mal „zwischen zwei Stühlen“: Man ist viel mehr als ein Mieter und Kunde, der vor allem auf Qualität und Service schaut.

Als Mitglied der Genossenschaft ist man Miteigentümer der Genossenschaft und Teil einer Organisation, für die Selbsthilfe nach wie vor ein Erfolgsfaktor ist.

Ein Bewusstsein für Kosten und Ressourcen und die Bereitschaft, bestimmte Aufgaben selbst zu erledigen, brauchen unsere Mieter daher ebenso.

Das Wohl der Gemeinschaft muss Interesse jedes Einzelnen sein. Nur dann kann unsere Genossenschaft alle ihre Vorteile entfalten.

 

 

Mitgestaltung und Teilhabe

Jedes Mitglied kann unsere Gemeinschaft mitgestalten und hat eine Stimme, wenn die Mitgliedervertretung, also der Aufsichtsrat, gewählt wird – unabhängig von den erworbenen Anteilen.
Es ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen

der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie auf das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der Satzungsbestimmungen und aufgestellten Grundsätze.

 

 

Genossenschaften als immaterielles Weltkulturerbe




 

Historie

1911

Am 30.11.1911 war es soweit: 50 Personen gründeten den gemeinnützigen Bauverein Bielefeld. Die Idee dazu kam von dem Steuerrat und Bodenreformer Heinrich Kraak, der sich von der englischen Gartenstadtbewegung inspirieren ließ.

Sein Ziel war es Wohnraum zu schaffen, der allen Schichten die Möglichkeit des Zusammenlebens in Einfamilienhäusern mit kleinen Gärten bietet. Vorher machte die Stadtverwaltung Bielefeld zur Auflage, dass nur Einzelpersonen und keine Gewerkschaften aufgenommen werden dürfen, falls der Verein unterstützt werden wolle.
Daraufhin gründeten die Gewerkschaften ihre eigenen Vereine.

1914

1914 wurde das erste Grundstück am Kahlenberg gekauft und im Herbst und Winter des gleichen Jahres die ersten Häuser bezogen. Obwohl der Verein dies ursprünglich vermeiden wollte, mussten wegen der großen Wohnungsnot 1920 erstmals Mietwohnungen gebaut werden.

1926

Die Inflationsjahre gingen auch am Bauverein nicht spurlos vorüber und so begann man erst 1924 langsam wieder damit die nächsten Häuser zu bauen. Damit ging es dann aber stetig bergauf: 1926 wurde ein Grundstück an der Melanchthonstraße gekauft.
Es wurden weitere Grundstücke erworben, welche heute um die Straße „Am Schildhof“ liegen und es wurde weiterbebaut.

Zu den Wohnungen kamen Läden hinzu. Im Jahre 1929 entstanden die meisten Häuser. Mit Wirkung zum 30.12.1932: Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch den Regierungspräsidenten der Stadt Minden.

Heinrich Kraak verstarb am 11.08.1941.

25 Jahre seit der Gründung stellt sich der Bauverein wie folgt dar:

45 Mietshäuser mit 175 Mieteinheiten
davon 4 Gewerbeeinheiten
Errichtet und verkauft wurden bisher zudem:
17 Eigentumswohnungen
50 Eigenheime mit 65 Wohnungen

50 Jahre seit der Gründung stellt sich der Bauverein wie folgt dar:

53 Mietshäuser mit 195 Mieteinheiten
davon 4 Gewerbeeinheiten
Errichtet und verkauft wurden bisher zudem:
17 Eigentumswohnungen
87 Eigenheime mit 130 Wohnungen

75 Jahre seit der Gründung (1986) stellt sich der Bauverein wie folgt dar:

56 Mietshäuser mit 232 Mieteinheiten
davon 3 Gewerbeeinheiten
Errichtet und verkauft wurden bisher zudem:
17 Eigentumswohnungen
87 Eigenheime mit 130 Wohnungen

100 Jahre seit der Gründung (2011) stellt sich der Bauverein wie folgt dar:

66 Mietshäuser mit 279 Mieteinheiten
davon 2 Gewerbeeinheiten
Errichtet und verkauft wurden bisher zudem:
17 Eigentumswohnungen
87 Eigenheime mit 130 Wohnungen
Zudem verfügt der Bauverein über 26 Garagenbauten mit 100 Garagen

111 Jahre seit der Gründung (2022) stellt sich der Bauverein wie folgt dar:

67 Mietshäuser mit 285 Mieteinheiten
davon 1 Gewerbeeinheit (Arztpraxis)
Errichtet und verkauft wurden bisher zudem:
17 Eigentumswohnungen
87 Eigenheime mit 130 Wohnungen
Zudem verfügt der Bauverein über 26 Garagenbauten mit 100 Garagen.

Kennzahlen

Organe

Organe der Genossenschaft

Der Vorstand

ist das Leistungsorgan. Er führt unsere Genossenschaft und ihre Geschäfte nach den Vorgaben von Gesetzen und Satzung und vertritt die Genossenschaft nach außen.

Der Aufsichtsrat

ist das überwachende und beratende Organ. Er bestellt den Vorstand, fördert und überwacht seine Geschäftsführung. Er hat insbesondere den Jahresabschluss zu prüfen und darüber der Vertreterversammlung zu berichten. Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates arbeiten ehrenamtlich.

Die Mitgliederversammlung

findet in der Regel einmal im Jahr statt und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und Satzung bezeichneten Angelegenheiten. U.A. über die Änderung der Satzung, Feststellung des Jahresabschlusses, Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates, Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts und berät über den Geschäftsbericht des Vorstandes, den Bericht des Aufsichtsrates, den Bericht über die gesetzliche Prüfung.

Mitgliedschaft

Durch die hohe Nachfrage auf dem Bielefelder Wohnungsmarkt haben wir schon seit Langem mehr Mitglieder als verfügbare Wohnungen. Daher kann bei uns nur Mitglied werden, wer auch bei uns einzieht.

Für den Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterschriebenen Beitrittserklärung sowie der Zulassung durch den Vorstand. Auch ist der Erwerb eines Pflichtanteils i.H.v. 200,00 € zzgl. einmaligem Eintrittsgeld von 25,00 € sowie weiterer Genossenschaftsanteile – je nach Wohnungsgröße – erforderlich. Pro Zimmer sind drei Anteile zu erwerben. Z.Z. wird das Geschäftsguthaben mit 4 % Dividende p.a. verzinst.Weitere Vorteile für unsere Mitglieder: moBiel-Tickets zum Großkundenpreis und viele weitere Vergünstigungen (Siggi-E-Bike: 60 Freimiuten)!

 

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